Marie Diesbach ist Mitglied des arbeitsrechtlichen Teams im Hamburger Büro. Sie berät deutsche und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der arbeitsgerichtlichen Prozessführung und der Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen.
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"Gefahr des Datenmissbrauchs" als immaterieller Schaden im Sinne des Art. 82 DSGVO?
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Bringt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung das „Recht auf Home-Office“?
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