Scheinbar klare Sache beim Newsletter-Versand: Einwilligung ist Pflicht! Oder doch nicht? Darf ein Newsletter auch ohne ausdrückliche DSGVO-Einwilligung verschickt werden – nur weil jemand einen kostenlosen Zugang zu Online-Inhalten genutzt hat?
EU-Generalanwalt Szpunar sagt: Ja, wenn der Nutzer im Rahmen eines Freemium-Modells seine Daten im Austausch für eine Werbeleistung angibt und die Voraussetzungen von Art. 13 Abs. 2 der ePrivacy-Richtlinie erfüllt sind. Das könnte Unternehmen vieles erleichtern – etwa bei der Direktwerbung per E-Mail, solange klare Widerspruchsmöglichkeiten bestehen.
Klingt erstmal nach Datenschutz-Revolution, hat aber Grenzen. Wir sprechen über das Zusammenspiel von DSGVO und ePrivacy, was „Direktwerbung“ eigentlich ist – und was Unternehmen künftig beachten müssen. Reinhören lohnt sich!
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