Jonas Hornung ist Mitglied der Practice Group Regulatory im Bereich Finanzmarktregulierung und Bankaufsichtsrecht.
Er berät Banken, Finanzdienstleister, Zahlungs- und E-Geldinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Asset Manager zu Fragen der Erlaubnispflicht durch die BaFin, organisatorischen Vorgaben sowie zu geldwäscherechtlichen Fragestellungen.
Zudem berät Jonas Hornung FinTechs zur aufsichtsrechtlichen Umsetzung von Geschäftsmodellen auf der Basis innovativer Technologien.
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