Zollrazzia bei bekanntem Immobilienmakler
Die Razzia beim Immobilienmakler Engel & Völkers wegen des Verdachts des Einsatzes von „Scheinselbständigen“ zeigt nochmals deutlich, dass das Risiko bei der Beauftragung von Freelancern unterschätzt wird. Im Kern geht es bei der Thematik der „Scheinselbständigkeit“ um die Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also um Straftaten, die mit Gefängnisstrafen für die verantwortlichen Personen geahndet werden können. Das Strafbarkeitsrisiko besteht auch dann, wenn das Einsparen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – wie im Regelfall – gar nicht die Motivation für die Beauftragung von Freelancern war, sondern lediglich keine passenden Arbeitnehmer am Markt zu finden sind.
In der Vergangenheit haben sich Unternehmen häufig auf die vermeintlich geringe Aufdeckungswahrscheinlichkeit verlassen – durchaus mit Erfolg. Das wird aber in der Zukunft immer riskanter, da die Prüfbehörden personell und auch technisch inzwischen deutlich besser aufgestellt sind. Auch die Deutsche Rentenversicherung wird ab 2025 ein KI-Tool (KIRA) bei Betriebsprüfungen einsetzen, um risikoreiche Beauftragungen gezielter zu identifizieren. Als Reaktion nunmehr keine Freelancer zu beauftragen, wird aber wegen des weiterhin grassierenden Fachkräftemangels in vielen Branchen (insbesondere IT) keine Lösung sein. Freelancer zu beauftragen bleibt auch weiterhin nicht verboten. Erforderlich für die erhebliche Reduktion strafrechtlicher Risken ist aber ein wirksamen Prüf- und Freigabeprozess (Compliance), mit dem revisionssicher geprüft und dokumentiert werden kann, ob das Gesamtbild des Freelancer-Einsatzes dem einer selbständigen Tätigkeit entspricht. Ein solcher Prozess wirkt auch bei Untersuchungen des Zolls als erste Verteidigungslinie und führt in der Regel dazu, dass auch das Ermittlungsverfahren schnell und geräuschlos erledigt werden kann.
Ein solcher Compliance-Prozess kann auch digital durch das von uns entwickelte FlaC-Tool umgesetzt werden.
Für diejenigen Unternehmen, die bisher untätig geblieben sind, ist jetzt allerhöchste Zeit aktiv zu werden. Aber auch Unternehmen, die bereits Checklisten o.ä. einsetzen, sollten prüfen, ob die Maßnahmen den neuesten (strikteren) Anforderungen der Prüfbehörden und des Bundessozialgerichts entsprechen. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihre Compliance an die nunmehr gesteigerten Risiken anzupassen. Sprechen Sie uns bei Fragen gern an.